MARINELLI Business Services - Buchhaltungsservice
Inh. Gerd Marinelli
Hedwigstr. 18
D-80636 München
Tel. 089/45472838
Fax. 032/121217999
Mobil 0172/8509631
gm@marinelli-bs.de
Steuernummer 145/193/91016
Bankverbindung:
Kreissparkasse München Starnberg
BLZ 702 501 50
Kto. 223 706 47
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Unternehmensberatung und Buchhaltung
(1a) Marinelli Business Services erbringt eine Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG), nämlich die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, die "Vorbereitung" zur Umsatzsteuervoranmeldung, die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, der Sozialversicherungsmeldungen und der Lohnsteueranmeldung für den Auftraggeber, jedoch ohne darüberhinausgehende Steuerberatung, die "Erstellung" der Umsatzsteuervoranmeldung, Einrichtung oder Abschluß einer Buchhaltung.
In diesem Rahmen kann Marinelli Business Services Sie mit der bestehenden Berufserfahrung auf Sachverhalte aufmerksam machen, die der Auftraggeber selbst oder mit der Unterstützung von Marinelli Business Services mit dem Steuerberater der Auftraggebers klären kann. Die Weisung des Auftraggebers oder seines Steuerberaters ist für Marinelli Business Services bindend und erfolgt immer in schriftlicher Form.
(1b) Marinelli Business Services erbringt eine Beratungsleistung außerhalb der Steuerberatung im Bereich der betriebswirtschaftlichen Organisation und Auswertung, der Optimierung und Automatisierung von Arbeitsabläufen und von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.
(2) Marinelli Business Services verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zur Verschwiegenheit. Die Verschwiegenheit erstreckt sich auf alles, was ihm in Ausübung seiner Tätigkeit bekannt wird.
(3) Marinelli Business Services wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde legen. Soweit er Unrichtigkeiten feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.
2. Auftraggeber
(1) Der Auftraggeber liefert monatlich sämtliche Belege, die erforderlich sind zum Verbuchen und Ausdrucken der einzelnen, nach tatsächlichen Geschäftsvorfällen getrennten Euro-Beträge in seinen vollständigen monatlichen Sach-, Kunden- und Lieferantenkonten entsprechend dem vereinbarten Kontenplan des Auftraggebers.
(2) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Insbesondere hat er Marinelli Business Services unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig und so rechtzeitig zu übergeben, daß Marinelli Business Services eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können.
(3) Liefert der Auftraggeber die Belege nicht wie unter Abs. 1 vorgesehen, so bleibt er bis zum Vertragsende monatlich zur Zahlung des durchschnittlichen Rechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonat abzüglich ersparter Aufwendungen von Marinelli Business Services verpflichtet. Bei Nachlieferung der ordnungsgemäß vorbereiteten Belege werden die darauf bereits gezahlten Rechnungsbeträge voll angerechnet.
(4) Unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Abs. 2 oder sonstwie obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von Marinelli Business Services angebotenen Leistung in Verzug, so ist Marinelli Business Services berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, daß er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf Marinelli Business Services den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch von Marinelli Business Services auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstanden Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens und zwar auch dann, wenn Marinelli Business Services von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
3. Mitwirkung Dritter
(1) Marinelli Business Services ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter, fachkundige Dritte sowie datenverarbeitende Unternehmen heranzuziehen.
(2) Bei der Heranziehung von fachkundigen Dritten und datenverarbeitenden Unternehmen hat Marinelli Business Services dafür zu sorgen, daß diese sich zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 1 Abs 2 verpflichten.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Marinelli Business Services ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
(2) Beseitigt Marinelli Business Services die geltend gamachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mägelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber im Rahmen der Nr. 5 Abs. 1 auf Kosten von Marinelli Business Services die Mängel beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl eine angemessene Herabsetzung der Vergütung bzw. Rückvergütung verlangen.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler) können von Marinelli Business Services jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf Marinelli Business Services Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von Marinelli Business Services den Interessen des Auftraggebers vorgehen.
5. Haftung
(1) Die Haftung von Marinelli Business Services für Schäden die durch seine Person verursacht sind, abgesehen von der Herbeiführung des Schadens infolge grober Fahrlässigkeit und Vorsatz, ist begrenzt auf insgesamt höchstens den Wert eines durchschnittlichen dreifachen Monatsrechnungsbetrages für einen vollständigen Auswertungsmonat ohne Umsatzsteuer. Jede weitergehende Haftung von Marinelli Business Services, insbesondere für Folgeschäden, ist ausgeschlossen.
(2) Der Schadenersatzanspruch des Auftraggebers verjährt nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem Anspruch entstanden ist.
6. Honorar, Rechnungen
(1) Das monatliche Buchungshonorar, das Honorar pro laufender monatlicher Lohnabrechnung und Monat, das Honorar für die Anfertigung zusätzlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen, sowie der Halbstundensatz für andere Sonderleistungen wie der Unternehmensberatung werden getrennt vereinbart. Rechnungen von Marinelli Business Services sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Vertreter von Marinelli Business Services sind nicht zum Inkasso berechtigt.
7. Aufbewahrungspflicht, Transport
(1) Marinelli Business Services hat Handakten auf die Dauer von sieben Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraums, wenn Marinelli Business Services den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, diese Akten in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung binnen sechs Monaten nachdem er Aufforderung erhalten hat nicht nachgekommen ist.
(2) Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die Marinelli Business Services aus Anlaß des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen Marinelli Business Services und dem Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.
(3) Auf Anforderung des Auftraggebers, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat Marinelli Business Services dem Auftraggeber die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Marinelli Business Services kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Die Aufbewahrungspflicht von Marinelli Business Services für Datenträger, Listen und Speicherinhalte endet einen Monat nach Aushändigung der jeweiligen gedruckten monatlichen Auswertungen oder einen Monat nach Beendigung des Vertrages.
(5) Der Transport und die Aufbewahrung sämtlicher Unterlagen geht auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
8. Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
(1) Marinelli Business Services kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen Unverhältnismäßigkeit, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Bis zur Beseitigung rechtzeitig geltend gemachter Mängel ist der Auftraggeber zur Zurückbehaltung eines angemessenen Teils der Vergütung berechtigt.
9. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Der Vertrag wird zunächst für die Dauer von drei Monaten geschlossen. Er verlängert sich stillschweigend um jeweils drei Monate, wenn er nicht sechs Wochen vor Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer oder der stillschweigend verlängerten Vertragsdauer gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierduch nicht berührt.
10. Schlußbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien der Sitz von Marinelli Business Services in München.
(2) Sollte eine Vertragsbestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle des Unwirksamen soll angemessen Wirksames treten.
(3) Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Marinelli Business Services gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
(5) Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Marinelli Business Services) ausdrücklich schriftlich anerkannt.