Marinelli Business Services erbringt eine Hilfeleistung in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz (StBerG), nämlich die Verbuchung der laufenden Geschäftsvorfälle, die "Vorbereitung" zur Umsatzsteuervoranmeldung, die Erstellung der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen, der Sozialversicherungsmeldungen und der Lohnsteueranmeldung für den Auftraggeber, jedoch ohne darüberhinausgehende Steuerberatung, die "Erstellung" der Umsatzsteuervoranmeldung, Einrichtung oder Abschluß einer Buchhaltung. Bei dem vorbereitenden Abschlußarbeiten unterstützen wir Sie jedoch gerne.
In diesem Rahmen kann Marinelli Business Services Sie mit der bestehenden Berufserfahrung auf Sachverhalte aufmerksam machen, die der Auftraggeber selbst oder mit der Unterstützung von Marinelli Business Services mit dem Steuerberater des Auftraggebers klären kann. Die Weisung des Auftraggebers oder seines Steuerberaters ist für Marinelli Business Services bindend und erfolgt immer in schriftlicher Form.
Marinelli "Business Services" (englisch: Unternehmensberatung) erbringt eine Beratungsleistung außerhalb der Steuerberatung im Bereich der betriebswirtschaftlichen Organisation und Auswertung, der Optimierung und Automatisierung von Arbeitsabläufen und von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen.
Marinelli Business Services arbeitet in einem lokalen Netzwerk unabhängiger Dienstleister. Damit stellen wir in Krankheits- und Urlaubszeiten die lückenlose Erfüllung unserer Aufträge sicher. Zusätzlich bieten wir im Netzwerk weitere Zusatzleistungen wie Übersetzungen in englischer und französischer Sprache, IT-Dienstleistungen, einfache Erfassungsarbeiten und Vertriebsdienstleistungen an.